16. Februar 2021

Normgerechtes Arbeiten schafft Rechtssicherheit

 

   

Mit Google und Co. ist es heute für die Auftraggeber ein leichtes, sich ein Bild über rechtliche und normative Vorgaben zu machen. Auch, wenn diese im Internet häufig nicht gänzlich korrekt wiedergegeben und teilweise fehlinterpretiert werden, verschaffen sie Basisinformationen, um Druck auf die Auftragnehmer auszuüben und so vielleicht noch den einen oder anderen Preisnachlass zu erzielen. Es ist bereits klar erkennbar, dass in den letzten Jahren Rechtsstreitigkeiten im Baugewerbe erheblich zugenommen haben. Obwohl die Normen meist gesetzlich nicht verbindlich anzuwenden sind, schafft ihre Einhaltung für den Handwerker eine gute Ausgangslage im Anlassfall. Von den Normen abzuweichen kann ihn teuer zu stehen kommen.

Planer und Errichter schulden dem Auftraggeber nicht nur die Durchführung der beauftragten Leistung, sondern auch die notwendige Fachkunde zum Ausüben ihrer Tätigkeit. Diese umfasst Kenntnis der Rechtsvorschriften, der anzuwendenden Normen und des Stands der Technik. Nach der Übergabe übernehmen die Betreiber die Verantwortung für ihre Liegenschaft. Ausgehend von der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist es nun ihre Aufgabe, für einen bestimmungsgemäßen Betrieb und die erforderlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zu sorgen, um so die Liegenschaft in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten und die Nutzer vor Gefahren zu schützen.


Verantwortungskette

Dieses Diagramm zeigt die Verantwortungskette vom Planer über den Errichter bis hin zum Betreiber.


Wird ein Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt erkannt, ist mitunter schwierig festzustellen, wer ihn auch wirklich zu verantworten hat. Gesetzliche Vorgaben und Normen sind rechtssicher dokumentiert. So ist beispielsweise den verschiedenen Ausgaben der ÖNORM B 2531 zu entnehmen, dass seit 2019 zentrale Warmwasserversorgungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern so auszulegen sind, dass eine Mindestauslauftemperatur von 50 °C erreicht werden kann; bis 2019 waren unter bestimmten Voraussetzungen 45 °C ausreichend. Dieses Beispiel zeigt, dass die Einhaltung der Normen langfristige Rechtssicherheit für die ausführenden Professionisten schafft, denn es ist selbst nach Jahrzehnten noch exakt festgehalten, welche normativen Vorgaben zum Zeitpunkt der Errichtung oder des Umbaus gegolten haben. Allerdings ist darauf zu achten, dass sich besonders bei größeren Objekten während der Bauphase die normativen Anforderungen ändern können. Nur die bei der Auftragserteilung gültigen Normen zu beachten, kann somit gefährlich werden.

 

Das Einhalten von Normen sichert im Schadensfall ab.


Genau vor einem Jahr berichteten wir von dem Fall Installateurmeister Johann K., der 12 (!) Jahre nach Errichtung einer Anlage als Mitbeschuldigter zu einem Prozess geladen wurde. Er hatte bei seinem Auftrag alles richtig gemacht, die Normen eingehalten und alles nachvollziehbar dokumentiert. Nach bereits 30 Minuten konnte er das Gerichtsgebäude wieder verlassen – der Fall war für ihn erledigt. Doch bei weitem nicht alle Fälle enden für die Handwerker so glimpflich. In einem anderen Fall wurde nach einer Legionellenerkrankung in einem Hotel die Warmwasserversorgungsanlage von einem Sachverständigen überprüft. Prompt zeigte sich, dass an einigen Strängen die geforderten Temperaturen nicht eingehalten wurden. Ein Übergabeprotokoll war vorhanden, allerdings wurden nur die Temperaturen am Speicheraustritt, am Zirkulationssammelrücklauf und an drei anderen Entnahmearmaturen festgehalten. Die Regulierventile waren nicht mit der getätigten Einstellung beschriftet, im Übergabeprotokoll wurden die beanstandeten Stränge nicht explizit erwähnt. Ein Indiz dafür, dass diese mitunter nicht nach ÖNORM B 5019 einreguliert worden waren. Im Prozess wurde dem Installateur eine Mitschuld zugesprochen und er infolgedessen zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet.

Die Einhaltung von Normen ist zwar mitunter mit einem Mehraufwand verbunden, dennoch sind Normen weit mehr als unverbindliche Regelwerke und helfen den Installateuren, sich rechtlich abzusichern. Erforderliche Grundlage dafür ist eine ausführliche und nachvollziehbare Dokumentation. Mit einer Mustervorlage eines Übergabeprotokolls stellt das FORUM Wasserhygiene ein bewährtes Werkzeug zur Verfügung, das durch den gesamten Prozess der regelkonformen Inbetriebnahme führt und an den entscheidenden Stellen wichtige Hinweise gibt, was aus der Sicht der Trinkwasserhygiene beachtet werden sollte. Komplettiert wird das Dokument mit umfassenden Informationen für den Betreiber und stellt damit sicher, dass der Installateur seiner Aufklärungspflicht nachkommt.

 

Autor
Martin Taschl

Martin Taschl

Generalsekretär

FORUM Wasserhygiene

 

   

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