1. März 2021

Neue ÖNORM H 5411 fasst Anforderungen zusammen

 

   

Mit der finalen Fassung der ÖNORM H 5411 wurde die neue Planungs- und Ausführungsnorm für sanitäre Einrichtungsgegenstände veröffentlicht. Die numerische Übereinstimmung mit der ÖNORM B 5411 kommt nicht von ungefähr, denn sie wurde mit Anforderungen der ÖNORM H 5412 sowie wichtigen, nicht barrierefreies Bauen betreffenden Anforderungen der ÖNORM B 5410 zusammengefasst. Die Inhalte wurden technisch überarbeitet und nach Abstimmung mit der OIB-Richtlinie 3 um Bedarfszahlen für verschiedene Anwendungsbereiche ergänzt. Damit sind alle normativen Anforderungen nun in einer ÖNORM zusammengefasst. Die ÖNORM H 5411 ist seit 1. März 2021 gültig.

Wer hat sich nicht schon selbst darüber geärgert, wenn die räumlichen Verhältnisse auf der Toilette eine ordnungsgemäße Nutzung kaum möglich machen? Immer wieder kommt es vor, dass unzureichende Platzverhältnisse oder aufeinander nicht abgestimmte Sanitäreinrichtungsgegenstände die Nutzung der Sanitäranlagen vermiesen. Auch der Wasserstrahl der Armaturen findet seinen Weg immer wieder direkt in das Ablaufventil des Waschbeckens. Dies führt dazu, dass Spritzer der kontaminierten Sperrflüssigkeit aus dem Sifon immer wieder über Waschbecken und Armatur verteilt werden. Aus hygienischer Sicht ist dies generell zu vermeiden, in Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens absolut unzulässig und häufiger Reklamationsgrund im Zuge der Inbetriebnahme. Die Mängelbehebung erfordert mitunter den Austausch von Armaturen oder Becken und kann den ausführenden Betrieb so teuer zu stehen kommen.

Um diese Missstände bereits in der Planungs- und Errichtungsphase zu unterbinden, wurde die ÖNORM B 5411 grundlegend überarbeitet. In Zuge dessen wurde im Sinne eines einfacheren Zugangs auch die ÖNORM H 5412 eingearbeitet und das Vorgängerdokument mit 1. März 2021 zurückgezogen. Auch Hinweise und Vorgaben betreffend Stellflächen und Abstände für nicht barrierefreie Bereiche aus der bereits zurückgezogenen ÖNORM B 5410 wurden in die ÖNORM H 5411 aufgenommen. Sie dienen als Planungsgrundlage zur Dimensionierung von Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der vom Planer vorgesehenen Ausstattung. Die Vorgaben sollen sicherzustellen, dass übliche Einrichtungsgegenstände ohne Einschränkungen genutzt werden können, stellen jedoch keine Maßanforderungen an die Sanitärräume selbst dar. Vor der Anschaffung oder Erneuerung von Einrichtungsgegenständen sind die Räumlichkeiten jedenfalls auf ausreichende Platzverhältnisse zu überprüfen.

Ergänzt wurde die als ÖNORM H 5411 veröffentlichte Norm in Bezug auf Ausstattung und Mindestbedarf von Sanitärausstattungsgegenständen, die in Abhängigkeit von der Nutzung des Bauwerkes festgelegt wurden. Die Anforderungen wurden mit der OIB-Richtlinie 3 abgestimmt und zur Information der Anwender mit Verweisen auf gesetzliche Bestimmungen sowie relevante Richtlinien und Merkblätter ergänzt.

Gerade bei wandmontierten Einrichtungsgegenständen ist die richtige Montagehöhe wesentlich für ihre Gebrauchstauglichkeit. Um dem Anstieg der durchschnittlichen Körpergröße seit dem Beginn der 90er-Jahre gerecht zu werden, wurden im Zuge der Überarbeitung die oberen Grenzwerte der Montagehöhen angehoben. Wichtig ist, dass abweichende Montagehöhen nunmehr unbedingt mit dem Auftraggeber abzustimmen sind. So können die ausführenden Unternehmen gefahrlos persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen in Einzelfällen oder bei besonderen Personenkreisen entsprechen, ohne im Nachhinein mit einer Reklamation wegen Nichteinhaltung normativer Vorgaben konfrontiert zu werden.

Bezugsquelle: Austrian Standards

Autor
Martin Taschl

Martin Taschl

Generalsekretär

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