Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

Betriebsdokumentation zur rechtlichen Absicherung

Obwohl die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gesetzlich in Österreich nicht explizit festgehalten ist, stellt eine Aussage des Obersten Gerichtshof aus dem Jahr 2012 ganz klar: Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verlangt umfassende Sicherungsmaßnahmen. Jeder Verkehrssicherungspflichtige muss seine Anlage in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand erhalten.

 

Dafür, dass von Gebäuden und Liegenschaften keine Gefahren ausgehen, sind deren Besitzer, Betreiber und Verwalter verantwortlich. Bei Trinkwasser-Installationen kann der verkehrssichere und gefahrlose Zustand nur durch regelmäßige Nutzung, Betriebskontrollen, Instandhaltung und erforderlichenfalls Sanierungen erhalten werden. Um die korrekte Durchführung im Anlassfall zweifelsfrei belegen zu können, ist eine Betriebsdokumentation zur rechtlichen Absicherung unabdingbar. Dies ist umso wichtiger, wenn der Betreiber über den Gebäudelebenszyklus mehrfach wechselt, wie dies bei gewerblich genutzten Immobilien häufig der Fall ist.

 

Pflichten des Betreibers

Der Haftungsbereich für den Betreiber beginnt ab dem Übernahmepunkt des Wassers vom Wasserversorger, dies ist meist der Wasserzähler. Neben den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes sowie der Trinkwasserverordnung trifft den Betreiber die Organisationshaftung und Verkehrssicherungspflicht, wodurch für ein gefahrenfreies Umfeld für alle Personen im Gebäude oder auf der Liegenschaft gehaftet wird. Jeder Betreiber ist verpflichtet, im Vorfeld entsprechende Maßnahmen zu setzen, um die Gefährdung von Personen auszuschließen. Um dem Betreiber einen gewissen Rechtsschutz zu gewähren, müssen diese nachvollziehbar und dokumentiert sein. Dies beginnt bereits vor der Gebäudeübernahme in Form eines gründlichen Durchspülens der Hausinstallation, der Überprüfung der Wasserqualität und im Bedarfsfall einer Desinfektion und inkludiert während des Betriebs die sach- und fachgerechte Nutzung, Bedienung und Instandhaltung sowie regelmäßige Betriebskontrollen. Diese Pflichten umfassen somit alle Maßnahmen während des gesamten Lebenszyklus zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustands oder zur Rückführung in diesen.

 

Fazit

Um sich rechtlich abzusichern, ist der bestimmungsgemäße Betrieb zu protokollieren. Zusammen mit der Anlagendokumentation sollten die Unterlagen jederzeit verfügbar sein, um im Anlassfall rasch handeln und die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen stets nachweisen zu können.

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