Normen & Leitlinien
Betrieb, Dokumentation und Instandhaltung
Müssen die Vorgaben der ÖNORM B 5019, ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301 eingehalten werden? Sind diese Normen gesetzlich verpflichtend? Auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht ist in Österreich gesetzlich nicht explizit festgehalten, aber seit Jahrzehnten durch alle Instanzen ausverhandelt.
So stellt der Obersten Gerichtshof unmissverständlich fest: Jeder muss seine Anlage in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand erhalten und befugte Benützer vor erkennbaren Gefahren schützen. Bei Trinkwasser-Installationen kann der verkehrssichere und gefahrlose Zustand nur durch regelmäßige Nutzung, Prüfung, Instandhaltung und erforderlichenfalls Sanierungen erhalten werden.
Bestimmungsgemäßer Betrieb
Die Verantwortung dafür liegt in Gebäuden und Liegenschaften bei Betreiber, Eigentümer oder Verwalter. Die Wahrung des betriebssicheren Zustandes erfolgt durch das Durchführen von Betriebskontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen. Bei unzureichenden Nutzungshäufigkeiten oder Entnahmemengen (z. B. Leerstand, nachträglicher Einbau von Wasserspararmaturen) besteht eine erhöhte Gefahr einer Vermehrung von Mikroorganismen sowie einer Migration von Werkstoffbestandteilen aus der Trinkwasser-Installation in das Trinkwasser. Um den in der Planung vorgesehenen Betrieb sicherzustellen, können simulierte Entnahmen durch manuelles oder automatisiertes Spülen erforderlich werden.
Instandhaltung
Der bestimmungsgemäße Betrieb erfordert auch das Durchführen und Dokumentieren von Instandhaltungsmaßnahmen. Diese Aktivitäten umfassen alle Maßnahmen zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustands durch Inspektion und Wartung oder dessen Wiederherstellung im Zuge von Reparaturtätigkeiten. Die Verantwortung für die Durchführung liegt ganz klar beim Betreiber einer Trinkwasser-Installation. Allerdings ist es Aufgabe des Errichters, den Betreiber ausreichend zu unterweisen, insbesondere über die sicherheitsrelevanten Anlagenteile und die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen.
Betriebskontrollen
Um hygienische Mängel zu erkennen, sind regelmäßige Wasseruntersuchungen unumgänglich. Da davon ausgegangen werden kann, dass der Wasserversorger bereits Trinkwasserqualität liefert, können die Untersuchungen üblicherweise auf die Hausinstallation begrenzt werden, sofern die Wasserversorgungsanlage gemäß Trinkwasserverordnung überwacht wird.
Leitlinie FWH-001
Lesen Sie alles über die hygienisch einwandfreie Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden in der Leitlinie FWH-001. Auf der Website des FORUM Wasserhygiene kostenlos als PDF verfügbar: www.forum-wasserhygiene.at/aktuelles/leitlinie-fwh-001.html
Die Leitlinie FWH-001 soll stets den aktuellen Wissensstand widerspiegeln. Änderungsvorschläge, die bis 30. April 2019 bei uns einlangen, können bei der Überarbeitung 2019 berücksichtigt werden!
Martin Taschl
Generalsekretär
FORUM Wasserhygiene
Das FORUM Wasserhygiene Informationsservice
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