Novellierung der Trinkwasserverordnung

Ganz still und heimlich wurde am 11. Dezember 2017 die Trinkwasserverordnung geändert und damit die EU-Richtlinie 2015/1787 umgesetzt.  Für das FORUM Wasserhygiene ist das ein großer Erfolg, wurde doch mit der Implementierung der Wassersicherheitspläne einer langjährigen Forderung des FORUMs Recht gegeben. Die neue Trinkwasserverordnung fordert ganz klar die Notwendigkeit von Maßnahmen entlang der Wasserversorgungskette, um Risiken für die menschliche Gesundheit zu begrenzen und damit auch mehr Rechtssicherheit zu bieten. Grundsätze für die Risikobewertung sind internationale Normen, wie die EN 15975-2 über die Sicherheit der Trinkwasserversorgung. In Kraft ist die Verordnung seit 1. Jänner 2018.


Wie schon bisher regelt die Trinkwasserverordnung die Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, das geeignet sein muss, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden. Für den Endverbraucher ändert sich somit nichts.

 

Erleichterungen für Betreiber

Für den Betreiber gibt es einige erhebliche Erleichterungen in Bezug auf die Untersuchungspflicht sowie den Umfang und die Häufigkeit der Proben. Wird maximal 10 m³ Wasser pro Tag abgegeben und keine öffentliche Einrichtung, wie Kindergärten, Schulen oder Krankenhäuser versorgt, so kann der Betreiber auf Antrag von der Untersuchungspflicht ausgenommen werden, wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen gewährleistet ist. Darüber hinaus kann der Betreiber eine Reduktion der zu untersuchenden Parameter und die Verringerung der Probenahmehäufigkeiten beantragen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage der Ergebnisse aus einer Risikobewertung. Ein Wassersicherheitsplan auf Basis eines prozessorientierten Risikomanagements zielt darauf ab, Gefährdungen zu identifizieren und die sich möglicherweise ergebenden Gefahren abzuschätzen und zu beherrschen.

 

Prozessorientiertes Risikomanagement

Grundlage ist die lückenlose Beschreibung des Systems und die klare Definition aller Verantwortungsbereiche. Diese klare Definition vermeidet organisatorische Schwächen und die daraus möglicherweise resultierende Organisationshaftung. Im Zuge einer Gefährdungsanalyse erfolgt die Identifizierung aller möglichen Gefahren sowohl unter Zugrundelegung des Normalbetriebs, als auch unter allen denkbaren Abweichungen. Bei Trinkwasserinstallationen in Gebäuden ist hier ganz besonders auf Stagnation als Folge von unzureichender Entnahme zu achten. Bei einer Risikoabschätzung wird die Liste der identifizierten Gefährdungen abgearbeitet und Schritt für Schritt auf Grundlage der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schadensausmaßes bewertet. Diese wiederum dient als Entscheidungsgrundlage für die Priorisierung der Risiken und der Entscheidung hinsichtlich der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Risikobeherrschung. Eine abschließende Verifizierung dient dem Nachweis, dass kontinuierlich sicheres Trinkwasser bereitgestellt wird. Dementsprechend sollte sie die Einhaltung der Anforderung der Trinkwasserverordnung direkt an den Entnahmestellen des Benutzers sicherstellen. Damit schließt sich der Kreis. Sämtliche Arbeitsschritte sollten umfassend dokumentiert und die Unterlagen aufbewahrt und dem zuständigen Personenkreis zugänglich gemacht werden. Dies dient vor allem der Absicherung im Anlassfall, um damit nachvollziehbar alle getroffenen Entscheidungen und Annahmen darzulegen und eine objektive Beurteilung der Einhaltung der Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht zu ermöglichen. Das prozessorientierte Risikomanagement sieht vor, im Zuge von Revisionen zu überprüfen, ob die Dokumentation aktuell und die festgelegten Schritte noch zielführend und ausreichend sind. Dies sollte insbesondere nach relevanten Anlagenänderungen, signifikanten Ereignissen sowie knapp verhinderten oder gar eingetretenen Notfällen erfolgen.

Da durch die präventiv erstellten Korrekturmaßnahmen eine höhere Versorgungssicherheit sichergestellt und bei einer tatsächlich eingetretenen Gefährdung ein schnelles und sicheres Gegensteuern möglich ist, kann die Behörde eine Reduktion der zu untersuchenden Parameter oder Probenahmehäufigkeiten genehmigen.

 

Indikatorparameter Pseudomonas aeruginosa

Für Wasser, das nicht in Flaschen oder anderen Behältnissen in Verkehr gebracht wird, wird Pseudomonas aeruginosa vom Parameter zum Indikatorparameter. Eine Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa ist nur gefordert bei Wässern, die chemischtechnisch aufbereitet wurden (zB Ionenaustausch, Aktivkohlefilter). Werte von Indikatorparametern sind keine absoluten Grenzwerte, sondern Konzentrationen, bei deren Überschreitung die Ursache zu prüfen und festzustellen ist, ob bzw. welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer einwandfreien Wasserqualität erforderlich sind.

Für die Labore ändert sich, dass die Analyseverfahren gemäß international anerkannter Normen genau vorgegeben sind.

 

Wasser aus dem Duschkopf

Ein Wehrmutstropfen bleibt: Im Gegensatz zu Deutschland, wo der menschliche Gebrauch dezidiert die Körperpflege miteinschließt, gilt die Verordnung in Österreich weiterhin leider nur für Wasser zur Verwendung als Lebensmittel. Das bedeutet, dass Wasser, zum Beispiel zum Duschen, nicht den Ansprüchen der Trinkwasserverordnung genügen muss. Und das, obwohl das Einatmen von verkeimtem Wasser aus dem Duschkopf eine ernstzunehmende Gefahr für die Nutzer darstellen kann.

 

Für alle, die es genau wissen wollen, wird die Trinkwasserverordnung im Volltext kostenlos vom Bundeskanzleramt bereitgestellt.

 

 

Die 5 Schritte des prozessorientierten Risikomanagements.

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